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Wir sind eine Selbsthilfegruppe für (Glücks-)Spielsüchtige in Kempten. Auf unseren Seiten findet Ihr Informationen rund um Themen wie Spielsucht, Hilfe für spielsüchtige Menschen, Suchttherapie, Glücksspiel und seine Folgen, Statistiken etc. Darüber hinaus bieten wir ein Forum, in dem sich registrierte User austauschen und Fragen stellen können. Außerdem findet ihr eine umfangreiche Linksammlung zu Seiten mit Hilfsangeboten, Informationen, Berichten und Reportagen u.v.m.
 

Die Bayerische Staatsregierung scheint verstanden zu haben, dass die bisherigen Maßnahmen zur Spielsuchtprävention bei Weitem noch nicht ausreichend sind. Wie die Zeitung "Mittelbayerische" in ihrem Online-Auftritt vom 17.4.2012 berichtet, plant die Staatsregierung des Landes ein Gesetz, das unter anderem eine Verlängerung der Sperrzeiten für Spielhallen auf 3 Stunden (3 Uhr - 6 Uhr) beinhaltet; dabei sollen die Gemeinden Gelegenheit erhalten, eine noch längere Sperrzeit festzusetzen.

Darüber hinaus sollen keine sog. Mehrfachkonzessionen mehr vergeben werden können, so dass nun wohl keine Spielhallen mehr mit mehreren Räumen eingerichtet werden dürfen. Desweiteres soll ein Mindestabstand von Spielhallen untereinander festgelegt werden.

Gemeinsam mit dem (neuen) Glücksspielstaatsvertrag sollen diese Regelungen am 1. Juli 2012 in Kraft treten.

Ausführlich ist dieser Bericht hier zu lesen.

Aktualisiert (Mittwoch, den 18. April 2012 um 08:52 Uhr)

 

SPD-Bundestagsfraktion

Pressemitteilung vom 12.01.2011 | 14:47

(hier im Original-Wortlaut von http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?aktion=jour_pm&r=437608)

Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion "Zukunft des Gluecksspielwesens sowie Praevention und Bekaempfung von Gluecksspielsucht" erklaert die zustaendige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Graf:

Die Bekaempfung von Gluecksspielsucht ist fuer die Bundesregierung von geringem Interesse. So erklaert sich die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion fuer die Regulierung des Gluecksspiels fuer nicht zustaendig und laesst zahlreiche wichtige Fragen unbeantwortet. Und das, obwohl sie ueber die Spielverordnung die Verantwortung fuer geraetebezogene Regelungen bei den Geldspielautomaten traegt, von denen eine besonders hohe Suchtgefahr ausgeht. Ueber 80 Prozent der Personen, die wegen problematischem oder pathologischem Gluecksspiel beraten werden, sind Automatenspieler.

 

Aktualisiert (Mittwoch, den 18. April 2012 um 10:37 Uhr)

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Mit seinem Urteil vom 8. September 2010 erteilt der EuGH Deutschland mit seinem Glücksspielstaatsvertrag von 2008 eine schallende Ohrfeige!

Endlich wird Deutschland mit der Wahrheit konfrontiert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte fest, dass die Monopolisierung von Sportwetten und anderen Wettangeboten in der Form, wie sie der deutsche Glücksspielstaatsvertrag (GStV) vom 1.1.2008 vorsieht, nicht zulässig sei. Deutschland berufe sich in seinem GStV unter anderem auf den Schutz des Verbrauchers vor den Gefahren der Glücksspielsucht. Auf der anderen Seite unterstützt Deutschland durch eine große Zahl von Werbemaßnahmen die Teilnehme an Glücksspielen und Wetten. Dies stehe im Widerspruch zu der Begründung für die Monopolisierung. Daher sei diese in der vorliegenden Form unzulässig. Der EuGH wirft Deutschland damit indirekt die Scheinheiligkeit im Umgang mit Glücksspielen und deren Abhängigen vor, die wir betroffenen Spieler schon lange anprangern. Jetzt ist unsere Regierung gefordert, schnell zu handeln. Deutschland kann jetzt beweisen, was unserem Staat wichtiger ist: Schutz vor Glücksspielsucht oder Profit!

Siehe dazu den Beitrag der ARD-Tagesschau vom 8.9.2010 (Leider ist dieser Beitrag nicht mehr online verfügbar.)

Oder höre den Kommentar von SWR-Korrespondent Michael Reissenberger vom 8.9.2010:

(Quelle: http://tagesschau.de unter http: //tagesschau.vo.llnwd.net/d3/audio/2010/0908/AU-20100908-1742-0901.mp3)

Aktualisiert (Sonntag, den 12. Dezember 2010 um 22:36 Uhr)

 

Unterstützt der Konzern Gauselmann, der zu den Marktführern bei den Anbietern von Glücksspielautomaten in Deutschland gehört, Politiker und Parteien, und verschafft er sich darurch Vorteile bei der Genehmigung neuer Spiestätten und 'Daddelhallen'?

Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung flossen angeblich seit 1990 verdeckt eine Million Euro in die Kassen unterschiedlicher Parteien. Die CDU reagierte bereits auf die Vorwürfe mit einer vorsorglichen Selbstanzeige unter Berufung auf den §23b des Parteiengesetzes.

Sollte sich herausstellen, dass diese Vorwürfe der Wahrheit entsprechen, dürfte das wohl kaum jemanden überraschen. Dass auch bei uns in Deutschland regelmäßig finanzielle Anreize als Entscheidungshilfen in der Politik geboten werden, lässt sich zwar nur vermuten, klingt aber nachvollziehbar und in unseren Augen nicht unwahrscheinlich. Wenn dies so sein sollte, dann ist die Frage zu stellen, warum dies nur so selten an die Öffentlichkeit dringt. Wie eng sind die Verflechtungen zwischen Konzernen und Politik wirklich?

Wir sind gespannt, ob sich die Vorwürfe in diesem Fall als wahr herausstellen, und ob sich vielleicht zeigt, dass dies unter Umständen sogar gängige Praxis bei der Entscheidungsfindung in der Politik sein könnte.

Folgende Berichte und Kommentare vom 18.2.2011 sind bei sueddeutsche.de zu finden:

Aktualisiert (Samstag, den 19. Februar 2011 um 14:25 Uhr)

 

Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom 18.11.2010:

(Quelle: http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,54402,00.html)

Glücksspiel: Bundesregierung hält Evaluierungsbericht der Spielverordnung zurück

AG Gesundheit

Zur Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage zum Evaluierungsbericht der Novelle der Spielverordnung erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Graf:

Dem Bundeswirtschaftsministerium liegt die Studie zur Evaluierung der letzten Novelle der Spielverordnung von 2006 bereits vor, ebenso der Entwurf des Evaluationsberichtes. Veröffentlichen will die Bundesregierung die Ergebnisse aber noch nicht. Die Länder werden daher voraussichtlich am 15. Dezember in die Beratungen über die Zukunft des staatlichen Glücksspielmonopols gehen, ohne die Ergebnisse der Evaluation zu kennen. Dabei geht es auch um die Frage, ob Geldspielautomaten in das Monopol einbezogen werden sollen.

Aktualisiert (Dienstag, den 11. Januar 2011 um 19:23 Uhr)

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Europas Ohrfeige für den deutschen Glücksspielstaatsvertrag – Suchtprävention oder Profitgier auf Kosten der Bürger?

Endlich erlangt ein wichtiges Thema öffentliches Interesse. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das den deutschen Glücksspielstaatsvertrag (GStV) für unzulässig erklärt, ist ein deutliches Zeichen für unsere Regierung. Sie kann sich nun nicht mehr hinter der scheinheiligen Behauptung verstecken, man wolle der Glücksspielsucht präventiv entgegenwirken.

Allerdings muss das Augenmerk der Öffentlichkeit meines Erachtens noch viel mehr darauf gelenkt werden, dass in Punkto Suchtgefährdungs-Potential nicht die Sportwetten und Lotterien im Mittelpunkt stehen sondern vielmehr die zahlreichen Casinos, Spielhallen und sonstige Orte, an denen Geldspielautomaten aufgestellt werden. Gerade diese Geräte beinhalten nachweislich das mit Abstand größte Suchtpotential.

 

Aktualisiert (Donnerstag, den 30. September 2010 um 10:17 Uhr)

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