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Unterstützt der Konzern Gauselmann, der zu den Marktführern bei den Anbietern von Glücksspielautomaten in Deutschland gehört, Politiker und Parteien, und verschafft er sich darurch Vorteile bei der Genehmigung neuer Spiestätten und 'Daddelhallen'?

Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung flossen angeblich seit 1990 verdeckt eine Million Euro in die Kassen unterschiedlicher Parteien. Die CDU reagierte bereits auf die Vorwürfe mit einer vorsorglichen Selbstanzeige unter Berufung auf den §23b des Parteiengesetzes.

Sollte sich herausstellen, dass diese Vorwürfe der Wahrheit entsprechen, dürfte das wohl kaum jemanden überraschen. Dass auch bei uns in Deutschland regelmäßig finanzielle Anreize als Entscheidungshilfen in der Politik geboten werden, lässt sich zwar nur vermuten, klingt aber nachvollziehbar und in unseren Augen nicht unwahrscheinlich. Wenn dies so sein sollte, dann ist die Frage zu stellen, warum dies nur so selten an die Öffentlichkeit dringt. Wie eng sind die Verflechtungen zwischen Konzernen und Politik wirklich?

Wir sind gespannt, ob sich die Vorwürfe in diesem Fall als wahr herausstellen, und ob sich vielleicht zeigt, dass dies unter Umständen sogar gängige Praxis bei der Entscheidungsfindung in der Politik sein könnte.

Folgende Berichte und Kommentare vom 18.2.2011 sind bei sueddeutsche.de zu finden:

 

Europas Ohrfeige für den deutschen Glücksspielstaatsvertrag – Suchtprävention oder Profitgier auf Kosten der Bürger?

Endlich erlangt ein wichtiges Thema öffentliches Interesse. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das den deutschen Glücksspielstaatsvertrag (GStV) für unzulässig erklärt, ist ein deutliches Zeichen für unsere Regierung. Sie kann sich nun nicht mehr hinter der scheinheiligen Behauptung verstecken, man wolle der Glücksspielsucht präventiv entgegenwirken.

Allerdings muss das Augenmerk der Öffentlichkeit meines Erachtens noch viel mehr darauf gelenkt werden, dass in Punkto Suchtgefährdungs-Potential nicht die Sportwetten und Lotterien im Mittelpunkt stehen sondern vielmehr die zahlreichen Casinos, Spielhallen und sonstige Orte, an denen Geldspielautomaten aufgestellt werden. Gerade diese Geräte beinhalten nachweislich das mit Abstand größte Suchtpotential.

 

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Mit seinem Urteil vom 8. September 2010 erteilt der EuGH Deutschland mit seinem Glücksspielstaatsvertrag von 2008 eine schallende Ohrfeige!

Endlich wird Deutschland mit der Wahrheit konfrontiert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte fest, dass die Monopolisierung von Sportwetten und anderen Wettangeboten in der Form, wie sie der deutsche Glücksspielstaatsvertrag (GStV) vom 1.1.2008 vorsieht, nicht zulässig sei. Deutschland berufe sich in seinem GStV unter anderem auf den Schutz des Verbrauchers vor den Gefahren der Glücksspielsucht. Auf der anderen Seite unterstützt Deutschland durch eine große Zahl von Werbemaßnahmen die Teilnehme an Glücksspielen und Wetten. Dies stehe im Widerspruch zu der Begründung für die Monopolisierung. Daher sei diese in der vorliegenden Form unzulässig. Der EuGH wirft Deutschland damit indirekt die Scheinheiligkeit im Umgang mit Glücksspielen und deren Abhängigen vor, die wir betroffenen Spieler schon lange anprangern. Jetzt ist unsere Regierung gefordert, schnell zu handeln. Deutschland kann jetzt beweisen, was unserem Staat wichtiger ist: Schutz vor Glücksspielsucht oder Profit!

Siehe dazu den Beitrag der ARD-Tagesschau vom 8.9.2010 (Leider ist dieser Beitrag nicht mehr online verfügbar.)

Oder höre den Kommentar von SWR-Korrespondent Michael Reissenberger vom 8.9.2010:

(Quelle: http://tagesschau.de unter http: //tagesschau.vo.llnwd.net/d3/audio/2010/0908/AU-20100908-1742-0901.mp3)

 

Jeder Spielsüchtige kennt sie: die Angst vor einem Rückfall. Doch was löst einen Rückfall aus? Warum kann es passieren, dass man die Kontrolle erneut verliert, obwohl man doch fest beschlossen hat, nicht mehr zu spielen?

Das Thema "Rückfälle" ist so komplex wie das Thema "Spielsucht" selbst. Jeder Spieler hat individuelle Motive, die ihn zum Zocken getrieben haben / treiben. Um die Frage nach dem "Warum?" zu beantworten, muss man sich darüber Gedanken machen, was bei einem Spielsüchtigen im Kopf geschieht, wenn in ihm der Suchtdruck steigt.

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Immer häufiger wird Kritik am derzeit gültigen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) laut. Er trat am 1.1.2008 in Kraft. Ziele des GlüStV sind:

  • Bekämpfung der Spielsucht und deren Entstehung
  • Begrenzung und Überwachung des Angebots
  • Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes

Allerdings sind von einer staatlichen Monopolisierung des Glücksspiels gewerbliche Anbieter von Spielhallen mit "Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit" nicht betroffen.

Lies hierzu einen Artikel, der im Politikforum International erschienen ist.

 

Also doch!

Das Magazin "Spiegel" berichtet über ein wissenschaftliches Experiment (zum Bericht), das auf Folgendes schließen lässt:

Die Programmierer von Programmen für Geldspielautomaten haben es scheinbar eindeutig auf Spielsüchtige als Zielgruppe abgesehen. Die Programme sind so geschrieben, dass für Nicht-Abhängige eher keine erhöhte Attraktivität zum Weiterspielen besteht; Spielsüchtige hingegen erhalten einen immer wiederkehrenden Anreiz.

 

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Als Sucht- oder Abhängigkeitsverlagerung bezeichnet man es, wenn man aus einem Anbhängigkeitsverhalten in ein anderes (oder auch mehrere andere) 'wechselt'. Die 'neue' Abhängigkeit kann sich in ihrer Art deutlich von der ursprünglichen unterscheiden (Alkohol, Drogen, Sex u.v.m.). Siehe hierzu auch den Beitrag bei Wikipedia.

 

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Weitere Beiträge...

Selbsthilfegruppe
der Suchtberatungs- und Behandlungsstelle Kempten des Caritasverbandes für die Diözese Augsburg e.V.
für pathologische Glücksspieler

Tel.: 0831 - 25019

Wann & wo?

jeden Sonntag 18-20 Uhr
Linggstr.4, Kempten

Mitglied im
Arbeitskreis "Sucht" - Kempten
ak-sucht.shg-kempten.de

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