Immer häufiger wird Kritik am derzeit gültigen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) laut. Er trat am 1.1.2008 in Kraft. Ziele des GlüStV sind:
- Bekämpfung der Spielsucht und deren Entstehung
- Begrenzung und Überwachung des Angebots
- Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes
Allerdings sind von einer staatlichen Monopolisierung des Glücksspiels gewerbliche Anbieter von Spielhallen mit "Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit" nicht betroffen.
Lies hierzu einen Artikel, der im Politikforum International erschienen ist.
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