Home Info & Hilfe diverse Infos (Sammlung) Kritik am Glücksspielstaatsvertrag

Immer häufiger wird Kritik am derzeit gültigen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) laut. Er trat am 1.1.2008 in Kraft. Ziele des GlüStV sind:

  • Bekämpfung der Spielsucht und deren Entstehung
  • Begrenzung und Überwachung des Angebots
  • Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes

Allerdings sind von einer staatlichen Monopolisierung des Glücksspiels gewerbliche Anbieter von Spielhallen mit "Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit" nicht betroffen.

Lies hierzu einen Artikel, der im Politikforum International erschienen ist.

 

Selbsthilfegruppe
der Suchtberatungs- und Behandlungsstelle Kempten des Caritasverbandes für die Diözese Augsburg e.V.
für pathologische Glücksspieler

Tel.: 0831 - 25019

Wann & wo?

jeden Sonntag 18-20 Uhr
Linggstr.4, Kempten

Mitglied im
Arbeitskreis "Sucht" - Kempten
ak-sucht.shg-kempten.de

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