Mit seinem Urteil vom 8. September 2010 erteilt der EuGH Deutschland mit seinem Glücksspielstaatsvertrag von 2008 eine schallende Ohrfeige!
Endlich wird Deutschland mit der Wahrheit konfrontiert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte fest, dass die Monopolisierung von Sportwetten und anderen Wettangeboten in der Form, wie sie der deutsche Glücksspielstaatsvertrag (GStV) vom 1.1.2008 vorsieht, nicht zulässig sei. Deutschland berufe sich in seinem GStV unter anderem auf den Schutz des Verbrauchers vor den Gefahren der Glücksspielsucht. Auf der anderen Seite unterstützt Deutschland durch eine große Zahl von Werbemaßnahmen die Teilnehme an Glücksspielen und Wetten. Dies stehe im Widerspruch zu der Begründung für die Monopolisierung. Daher sei diese in der vorliegenden Form unzulässig. Der EuGH wirft Deutschland damit indirekt die Scheinheiligkeit im Umgang mit Glücksspielen und deren Abhängigen vor, die wir betroffenen Spieler schon lange anprangern. Jetzt ist unsere Regierung gefordert, schnell zu handeln. Deutschland kann jetzt beweisen, was unserem Staat wichtiger ist: Schutz vor Glücksspielsucht oder Profit!
Siehe dazu den Beitrag der ARD-Tagesschau vom 8.9.2010 (Leider ist dieser Beitrag nicht mehr online verfügbar.)
Oder höre den Kommentar von SWR-Korrespondent Michael Reissenberger vom 8.9.2010:
(Quelle: http://tagesschau.de unter http: //tagesschau.vo.llnwd.net/d3/audio/2010/0908/AU-20100908-1742-0901.mp3)
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