Home Info & Hilfe diverse Infos (Sammlung) Unser Kommentar zum EuGH-Urteil

Europas Ohrfeige für den deutschen Glücksspielstaatsvertrag – Suchtprävention oder Profitgier auf Kosten der Bürger?

Endlich erlangt ein wichtiges Thema öffentliches Interesse. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das den deutschen Glücksspielstaatsvertrag (GStV) für unzulässig erklärt, ist ein deutliches Zeichen für unsere Regierung. Sie kann sich nun nicht mehr hinter der scheinheiligen Behauptung verstecken, man wolle der Glücksspielsucht präventiv entgegenwirken.

Allerdings muss das Augenmerk der Öffentlichkeit meines Erachtens noch viel mehr darauf gelenkt werden, dass in Punkto Suchtgefährdungs-Potential nicht die Sportwetten und Lotterien im Mittelpunkt stehen sondern vielmehr die zahlreichen Casinos, Spielhallen und sonstige Orte, an denen Geldspielautomaten aufgestellt werden. Gerade diese Geräte beinhalten nachweislich das mit Abstand größte Suchtpotential.

 

Will unser Staat wirklich gegen Glücksspielsucht vorgehen und seine Bürger schützen, so muss nicht nur dem explosionsartigen Anstieg der Anzahl von Spielhallen und Geldspielgeräten Einhalt geboten werden, sondern auch die Regelung für die Funktionsweise der Geräte neu gefasst werden. Derzeitige Vorgaben (vgl. Spielverordnung) wie Zwangspausen nach einer gewissen Spielzeit oder Gewinnauszahlungs-Limits von max. 500,- € je Stunde führen nicht zur Eindämmung süchtigen Spielens sonder fördern dieses. Denn hat ein Spieler ein Gewinn von mehr als 500,- € auf seinem Gerät, und entscheidet er sich dafür, sein Spiel zu beenden und sich das Geld auszahlen zu lassen, so wird das Umbuchen bei Punkte-Automaten nach 500,- € gestoppt, und der Spieler ist gezwungen, längere Zeit zu warten, bis der nächste „Schwung“ an Punkten in Geldgewinn umgewandelt wird. Was tut aber ein Spieler in dieser Wartezeit??? – Er „füttert“ natürlich den nächsten Automaten und wird so erst richtig zu einem abhängigen Spielverhalten ermutigt. Dasselbe gilt für Zwangs-Spielpausen an einem Gerät nach einer gewissen Spielzeit. Wenn der Spieler noch Geld auf dem Geldspeicher und Punkte auf der Punktebank hat und nun gezwungen wird, eine Pause an „seinem“ Gerät einzulegen, bevor er weiter spielen kann, wird er kaum die Gelegenheit nutzen, um sein Spielen zu beenden. Er wird vielmehr verleitet, die Wartezeit an einem anderen Geldspielgerät zu verbringen. Was solche Regelungen mit dem Schutz vor Spielsucht zu tun haben sollen, ist mir nicht einleuchtend. Entweder hatten die Verfasser dieser Vorgaben keine Ahnung von der Realität und dem Verhalten eines Glücksspielsüchtigen, oder es stecken in Wirklichkeit vollkommen andere Interessen hinter diesem Regelwerk. Inkompetenz oder Scheinheiligkeit – beides ist einer Bundesregierung nicht würdig!

Um seine Bürger vor Spielsucht zu schützen und diese einzudämmen, müssen andere Maßnahmen her:

  • Reduzierung der Gewinnausschüttung auf beispielsweise maximal 100,- € je Gerät und Tag bei einer Ausschüttungspflicht von mindestens 65% der getätigten Einsätze. Hat ein Gerät die 100,- € bezahlt, wird es einfach für den Rest des Tages gesperrt. Heutige Geldspielautomaten locken mit Gewinnen von bis zu 10.000,- € für nur ein Gewinnbild!
  • Wirksame Reduzierung der Spielzeit durch Personalisierung. Zum Beispiel könnte man ein Chipkartensystem verlangen. Ein Spieler erhält beim Betreten der Spielhalle / des Casinos eine ID-Karte, die während des Spielens im Spielgerät eingesteckt bleiben muss. Nach einer gewissen Spielzeit wird die Karte für eine bestimmte Zeit gesperrt. So lässt sich eine wirkliche (sinnvolle) Zwangspause leicht durchsetzen.
  • Wartezeiten in Spielhallen durch das Umbuchen vom Punktespeicher auf den Münz- / Geldspeicher müssen unterbunden werden. Nur so kann ein Spieler nicht zusätzlich in Versuchung geführt werden, weiter zu spielen.
  • Uneingeschränktes Werbeverbot für Glücksspiele aller Art und deren Anbieter.

Dies sind nur ein paar wenige Beispiele, wie der Staat durch eine gesetzliche Reglementierung seiner selbst gesteckten Aufgabe, der Spielsuchtprävention, auf sehr einfache Weise nachkommen könnte. Die Lösungen sind so einfach und kosten den Staat nichts, weil die Verantwortung für die Umsetzung bei den Spielhallenbetreibern und Automatenherstellern liegt.

Warum ist so etwas nicht schon lange geschehen?

  • Will der Staat dafür sorgen, dass das Betreiben von Geldspielgeräten für den Aufsteller lukrativ bleibt?
  • Ist der Staat in seinen Entscheidungen abhängig von Lobbyismus? (Viele ehemalige Staatsvertreter und Inhaber wichtiger, öffentlicher Ämter sind heute in führenden Positionen von Unternehmen, die im Zusammenhang mit Glücksspiel stehen. So ist beispielsweise unser Ex-Finanzminister Dr. Theo Waigel Aufsichtsratsvorsitzender beim Automatenhersteller NSM–LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH. Er löste damit seinen Vorgänger Dr. Otto Graf Lambsdorff in der Funktion ab. Einer seiner Stellvertreter ist der Vorsitzende des Vorstandes der Stiftung Deutsche Sporthilfe, Hans-Ludwig Grüschow.)
  • Will der Staat am Ende kräftig mitverdienen, bereichert er sich am Ende bewusst an der Zahlungsbereitschaft süchtiger Spieler, ist das eigentliche Ziel des Gesetzgebers am Ende nicht der Schutz der Bürger sondern die Förderung des Glücksspiels und dessen Suchtpotentials?

Vater Staat, nutze die Chance! Zeige deinen Bürgern dein wahres Gesicht! Zeige, was du wirklich willst!

Die Teilnehmer unserer Selbsthilfegruppe

 

Selbsthilfegruppe
der Suchtberatungs- und Behandlungsstelle Kempten des Caritasverbandes für die Diözese Augsburg e.V.
für pathologische Glücksspieler

Tel.: 0831 - 25019

Wann & wo?

jeden Sonntag 18-20 Uhr
Linggstr.4, Kempten

Mitglied im
Arbeitskreis "Sucht" - Kempten
ak-sucht.shg-kempten.de

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